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BSG, 24.10.1975 - 5 RJ 112/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Altersruhegeld - Kündigung des Arbeitsvertrages - Abschluss eines neuen Vertrages - Im wesentlichen gleiche Bedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 40, 290
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 119/75
Entgelt - Arbeitseinkommen - Vermögenswirksame Leistung
Etwas anderes kann auch dann nicht gelten, wenn zwar der bisherige Arbeitsvertrag durch Kündigung beendet wird, aber für die anschließende Zeit ein neuer - befristeter - Arbeitsvertrag mit im wesentlichen unveränderten Bedingungen abgeschlossen wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1975 - 5 RJ 112/75 -). - BSG, 27.06.1974 - 7 RU 9/72
Hauterkrankung - Schwere Hauterkrankung - Lange Dauer der Krankheit - Dauer der …
lange berufliche Hauterkrankung, die nicht als schwer im medizin13chen Sinne zu bewerten ist, bestanden haben muß, um sie dennoch als "schwer" im Sinne eines Zeitraums, in dem sie ununterbrochen bestanden hat, anzusehen, Die genannten Entscheidungen des 2D und 5, Senats des BSG, sprechen von einer "längeren Zeit" (ebenso Linde, Der medizinische Sachverständige 4964, 275, 278)" Diese Senate hatten über Fälle zu entscheiden, bei denen die Erkrankungen zehn Monate (BSG 40, 290) und mehr (50 Senat) betrue gen° Schulte-Holthausen (BG 4939, 285, 286) und Podzun (WzS 4954, 545, 544) sprechen von einer "unverhältnismässig langen Zeit", Petermeyer (Soz3ich 4964, 504) meint unter Hinweis auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg in Breithaupt 4958, 855, 854, die behandlungsbedürftige und Arbeitsunfähigkeit bedingende Erkrankung müsse "mehree re Monate" gedauert haben (im Falle des LSG Baden-Württemberg betrug die Dauer der Erkrankung rdo.zehn Monate)° Das LSG geht davon aus, eine Erkrankung sei schwedann als re Hauterkrankung im Sinne von Nr° 46 der Anlage zur 7° BKVO anzuerkennen" wenn sie einen Zeitraum von drei Monaten übersteigeo Es hat diesen Zeitraum deshalb zugrunde gelegt, weil er auch sonst in der Unfallversicherung von Bedeutung sei° So könne z"B° nach 5 580 RVOeine Unfallrente überhaupt nur gewährt werden" wenn ein rentenberechtigender Grad der MdB über die 150 Woche hinaus nach dem Arbeitsunfall andauereo Auch hänge die Witwenrente nach 5 590 Abs° 2 EVO ihrer Höhe nach uoao davon ab, ob die Witwe min- " destens drei Monate berufsunfähig gewesen ist° Dieser Auffassung sich der erkennende Senat nicht voll vermag anzuschließen°. - BSG, 29.04.1976 - 4 RJ 97/75
"Gelegentliche" Tätigkeit
Der 5. Senat hat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 24. Oktober 1975 - 5 RJ 112/75 - entschieden, daß, wenn der bisherige Arbeitsvertrag durch Kündigung beendet wird, die Vertragsparteien aber für die anschließende Zeit einen neuen - befristeten - Arbeitsvertrag mit im wesentlichen unveränderten Arbeitsbedingungen abschließen, das Altersruhegeld nach § 1248 Abs. 1 RVO frühestens mit der Beendigung des neuen Arbeitsvertrages beginnen kann. - BSG, 19.08.1976 - 11 RA 142/75 Der Kläger hat nicht vorgetragen, wie im einzelnen der "Aushilfsvertrag" für Januar und Februar 1974 gestaltet worden wäre; sein Vorbringen ergibt jedenfalls nicht, daß der - im Jahre 1973 zu schließende - Aushilfs- vertrag der späteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum flexiblen Altersruhegeld entsprochen hätte (5. hierzu Urteile vom 24. Oktober 1975 - 5 RJ 112/75; 28. November 1975 - 4 RJ 123/75; 15. Juni 1976 - 11 RA 90/75).